Ihre Spende hilft!

Rund 10’000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind schweizweit von einer neuromuskulären Erkrankung betroffen – im Volksmund bekannt unter dem Begriff «Muskelschwund». Die meisten von ihnen sind im Laufe ihres Lebens auf den Rollstuhl, manche auch auf Atemunterstützung angewiesen.

Dank Ihrer Spende setzen wir uns für die Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Muskelerkrankungen ein.

Ihre Spende ermöglicht unter anderem:

  • Sozialberatung für Menschen mit Muskelerkrankungen
  • Kinder- und Erwachsenen-Ferienlager, um für ein paar Tage den beschwerlichen Alltag zu vergessen
  • Zuschüsse zu Hilfsmitteln, die nicht von der IV übernommen werden
  • Informationen zu den Erkrankungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen

Die Schweizerische Muskelgesellschaft ist ZEWO zertifiziert. Rund 75% unserer Aktivitäten müssen wir über Spenden von Menschen wie Ihnen und Institutionen decken, da nur etwa 25% unserer Mittel durch einen Leistungsvertrag vom Bund (BSV) gedeckt sind.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Menschen mit Muskelerkrankungen heute mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag ist wertvoll und hilft.

Spendenkonto

IBAN: CH43 0900 0000 8002 9554 4
BIC: POFICHBEXXX

Die Schweizerische Muskelgesellschaft strebt eine Zukunft an, in der alle Menschen mit einer Muskelkrankheit bestmöglich leben können – selbstbestimmt und gleichgestellt. 

Wir setzen uns mit Blick auf diese Zukunft überall dort ein, wo die Bedürfnisse von Menschen mit einer Muskelkrankheit und die ihrer Angehörigen nicht oder nur ungenügend abgedeckt sind. 

Als Kompetenzzentrum für Muskelkrankheiten sind wir bestrebt, ein nachhaltiges Dienstleistungsangebot für Betroffene, Angehörige und  Fachleute zur Verfügung zu stellen.

Spenden-Verwendung

Vielen Dank!

Mit jedem Beitrag unterstützen Sie muskelkranke Menschen, ein selbstbestimmtes und gleichgestelltes Leben zu führen.

Spenden steuerlich richtig absetzen!

Wer es richtig angeht, kann Spenden von den Steuern abziehen. Die Zewo hat zusammengetragen, was aktuell wo gilt.
Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können grundsätzlich überall abgezogen werden.
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