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Gesuche zur finanziellen Unterstützung

Je nach Organisation kann für unterschiedlichste Kosten ein Gesuch gestellt werden. Meist geht es um sogenannte behinderungsbedingte Mehrkosten. Hier eine kurze (unvollständige) Auflistung:

  • Freizeitangebote
  • Zusatzaufwand für Ferien (rollstuhlgängiges Hotel, Begleitperson, usw.)
    > Link zu zu Ferienberichten
  • Fahrzeugkosten
    > Link zu Berichten zu Mobilität
  • Von den Versicherungen nicht gedeckte Hilfsmittel

Haben Sie Fragen zu den Gesuchen?

Christina Stadelmann
Sozialarbeit
Sozialarbeiterin FH
044 245 80 34
cstadelmann@muskelgesellschaft.ch
Mittwoch bis Freitag

Institutionen:

  • Pro Infirmis: finanzielle Direkthilfe für Notlagen und weiteres
  • Stiftung Cerebral: verschiedene Möglichkeiten für definierten Diagnosebereich. SMA, Duchenne sind sicher mit dabei, weitere Diagnosen anfragen
  • Love Ride: Freizeit, Fun, Mobilität für Menschen mit einer Behinderung, einreichen über Schweizerische Muskelgesellschaft
  • Schweizerische Paraplegikerstiftung: Rollstuhlfahrer werden unterstützt
  • Schweizerische Muskelgesellschaft: muskelkranke Menschen werden unterstützt. Wer noch nicht Mitglied ist, wird mit einem bewilligten Gesuch automatisch Mitglied der Muskelgesellschaft.
  • Regionale Stiftungen oder Vereine wie z.B. Verein Luzerner Kerzenziehen: Förderung von Mobilität von Menschen mit Behinderung
  • Stiftungsverzeichnisse wie Uni Basel, Stiftungsverzeichnisse oder www.spendenspiegel.ch: enthält die kantonalen und regionalen Stiftungsverzeichnisse der Schweiz.

Bitte beachten Sie, dass ihr Gesuch frühzeitig eingereicht wird. Rechnen Sie je nach Institution/Stiftung mit einer Bearbeitungszeit für das Gesuch von 3-6 Monaten.

Jede Institution hat ihre eigenen Vorgaben unter welchen Voraussetzungen was in welcher Form finanziert oder finanziell unterstützt wird. So kann die Mitgliedschaft oder der Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde eine wichtige Voraussetzung sein, um ein Gesuch einreichen zu können. Ebenfalls gibt es Organisationen (z.B. Pro Infirmis) die oft nur finanzieren, wenn Sie von Beginn an in das Projekt involviert sind. Oder die Organisationen geben vor, was genau angeschafft werden muss (Autokauf) und im Gegensatz zur IV ist hier manchmal keine Austauschbefugnis möglich. Vorab mündlich Anfragen ist meist von Vorteil.

Inhalt eines Gesuches (an die Schweizerische Muskelgesellschaft)

  • Gesuch in Form eines Briefes mit Begründung, warum die Anschaffung oder die Ausgaben nötig sind. Am besten von der betroffenen Person selber. Alter, Diagnose, Problem, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • Unterlagen zu den Finanzen: Rechnungen oder Offerten, je nach Gesuch eine Schlussabrechnung
  • Zusammenstellung der Kosten und der geplanten Finanzierung dieses Projekts. (Wer soll welche Kosten übernehmen, was ist schon zugesichert?)
  • Informationen darüber, wo weitere Gesuche zur finanziellen Unterstützung eingereicht wurden; nach Möglichkeit inklusive deren Entscheide (auch der IV).
  • Unterlagen zur finanziellen Situation (Steuererklärung, Renten- oder Ergänzungsleistungsbestätigung, sonstige Bestätigungen) bis 18 Jahre von den Eltern, von älteren Gesuchstellerinnen, Gesuchsteller persönlich.
  • Vergabesitzungen finden üblicherweise in den Monaten 3/6/9 und 12 statt. Es können hierbei nur vollständige Gesuche bearbeitet werden.

Kontakt

Schweizerische Muskelgesellschaft
muskelkrank & lebensstark
Kanzleistrasse 80
8004 Zürich
Telefon +41 (0)44 245 80 30
E-Mail: info@muskelgesellschaft.ch

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