Der Bundesrat beschliesst: Einheitliche Vergütung von Pflegematerial

 

Bereits im Dezember hat das Parlament beschlossen, dass die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials übernehmen, unabhängig davon ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht.  An seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 hat der Bundesrat die erforderlichen Verordnungsänderungen verabschiedet. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Medienmitteilung des Bundesrats.

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

Betriebsferien: Geschäftsstelle vom
1. - 11. August 2024 geschlossen

Unsere Geschäftsstelle bleibt über den Nationalfeiertag vom Donnerstag, 1. August bis Sonntag, 11. August 2024 geschlossen.  Während dieser Zeit werden keine Beratungsgespräche und auch keine E-Mail-Korrespondenz geführt.

Für medizinische Anliegen, insbesondere im Zusammenhang mit neuromuskulären Themen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit den regionalen neuromuskulären Zentren der Muskelgesellschaft: www.muskelgesellschaft.ch/regionale-neuromuskulaere-zentren/. Diese sind spezialisiert auf die Beratung und Behandlung von neuromuskulären Erkrankungen.

Ab dem Montag, 12. August 2024 ist die Geschäftsstelle der Muskelgesellschaft wieder offen und das Beratungsteam für Anliegen und persönliche Beratungen unter der neuen E-Mailadresse beratungen@muskelgesellschaft.ch für Sie da.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine sonnige Sommerzeit!