Gemeinsame Erklärung

2. März 2022

In den vergangenen Jahren wurden bei der Ermittlung des Invalideneinkommens Löhne angenommen, welche eine gesundheitlich beeinträchtigte Person unmöglich erzielen kann. Dies hat zu entsprechend tiefen Invaliditätsgraden und Leistungsverweigerungen geführt.

Die unterzeichnenden Organisationen der Medienmitteilung sind der Auffassung, dass an der jetzigen Praxis aufgrund der neuen Erkenntnisse nicht mehr länger festgehalten werden darf. Sie diskriminiert nicht nur Geringverdiener, sondern sehr viele Personen, die irgendwann einmal auf Leistungen der IV angewiesen sind. 

 

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