Eilmeldung: Mehrere Medien berichten über die Kürzung der IV bei Leistungen für behinderte Kinder
Der Aufschrei war gross, als mehrere Medien über die Kürzung der IV bei Leistungen für behinderte Kinder berichteten. Zurecht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat nun eine Übergangslösung bereit. Während einer Übergangszeit werden von der IV weiterhin die vollen Kosten für Leistungen übernommen.
Was müssen Sie tun?
Falls Sie keine Post von Ihrer Hilfsmittelfirma erhalten haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Die laufenden Kosten werden wie bisher übernommen.

Falls Sie ein Schreiben und eine Rechnung einer Hilfsmittelfirma erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Senden Sie die Rechnung der IV. Diese übernimmt in der Übergangsphase weiterhin die Kosten. Falls die Zahlungsmodalitäten länger andauern, kann es allenfalls nötig sein, die Rechnung mit der Hilfsmittelfirma direkt zu begleichen und dann von der IV zurückzufordern.
- Bitte suchen Sie möglichst rasch einen neuen Anbieter, wenn der bisherige auf eine Kostenbeteiligung besteht. Die IV-Stellen sowie die Sozialdienste der Kinderspitäler unterstützen Sie dabei.
- Sollten die benötigten Produkte bei keinem anderen Anbieter erhältlich sein, bitten wir Sie um eine Meldung an unseren Sozialdienst an Frau Sandra Messmer-Khosla auf smessmer@muskelgesellschaft.ch oder Tel +41 (0) 44 245 80 33. Bitte geben Sie uns den genauen Namen, Typ des Produktes bekannt. Wir werden diese Informationen sammeln und dem Rechtsdienst von Procap weiterleiten.
- Gemeinsam mit Procap und anderen Behindertenorganisationen bemühen wir uns um Lösungen, damit keine Versorgungslücken entstehen.
Bei Fragen sind wir jederzeit gerne unter der Telefonnummer +41 (0) 44 245 80 30 für Sie da.
Ihr Team der Schweizerischen Muskelgesellschaft