Gesuche zur finanziellen Unterstützung

Je nach Organisation kann für unterschiedlichste Kosten ein Gesuch gestellt werden. Meist geht es um sogenannte behinderungsbedingte Mehrkosten. Hier eine kurze (unvollständige) Auflistung:

  • Freizeitangebote
  • Zusatzaufwand für Ferien (rollstuhlgängiges Hotel, Begleitperson, usw.)
  • Fahrzeugkosten
  • Von den Versicherungen nicht gedeckte Hilfsmittel

Haben Sie Fragen zu den Gesuchen?

Sandra Messmer-Khosla
Sozialarbeit
Sozialarbeiterin FH
+41 (0)44 245 80 33
smessmer@muskelgesellschaft.ch

Institutionen, die Gesuche entgegennehmen:

  • Pro Infirmis: finanzielle Direkthilfe für Notlagen und Grundlagen (vor Projektstart)
  • Stiftung Cerebral: verschiedene Möglichkeiten für definierten Diagnosebereich (Geburtsgebrechen)
  • Love Ride: Freizeit, Mobilität für Menschen mit einer Behinderung
  • Schweizerische Paraplegikerstiftung: Rollstuhlfahrende werden unterstützt
  • Schweizerische Muskelgesellschaft: muskelkranke Mitglieder werden unterstützt
  • Regionale Stiftungen oder Vereine (z.B. Verein Luzerner Kerzenziehen): Förderung von Mobilität von Menschen mit Behinderung
  • Stiftungsverzeichnisse (z.B. Uni Basel, Stiftungsverzeichnisse oder www.spendenspiegel.ch): enthält die kantonalen und regionalen Stiftungsverzeichnisse der Schweiz.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch frühzeitig eingereicht wird. Rechnen Sie je nach Institution/Stiftung mit einer Bearbeitungszeit für das Gesuch von 3 bis 6 Monaten.

Jede Institution hat ihre eigenen Vorgaben unter welchen Voraussetzungen was in welcher Form finanziert oder finanziell unterstützt wird. So kann die Mitgliedschaft oder der Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde eine wichtige Voraussetzung sein, um ein Gesuch einreichen zu können. Ebenfalls gibt es Organisationen (z.B. Pro Infirmis) die oft nur finanzieren, wenn Sie von Beginn an in das Projekt involviert sind. Oder die Organisationen geben vor, was genau angeschafft werden muss (Autokauf) und im Gegensatz zur IV ist hier manchmal keine Austauschbefugnis möglich. Eine mündliche Anfrage vorab ist meist von Vorteil.

Inhalt eines Gesuches (an die Schweizerische Muskelgesellschaft)

  • Schriftliches Gesuch in Form eines Briefes mit Begründung, warum die Anschaffung oder die Ausgaben nötig sind. Am besten von der betroffenen Person selber (Alter, Diagnose, Problem, Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
  • Unterlagen zu den Finanzen: Rechnungen oder Offerten, je nach Gesuch eine Schlussabrechnung
  • Zusammenstellung der Kosten und der geplanten Finanzierung dieses Projekts (Wer soll welche Kosten übernehmen, was ist schon zugesichert?)
  • Informationen darüber, wo weitere Gesuche zur finanziellen Unterstützung eingereicht wurden; nach Möglichkeit inklusive deren Entscheide (auch der IV).
  • Unterlagen zur finanziellen Situation (Veranlagungsverfügung der Steuern mit Steuerrechnung – nicht provisorisch, Renten- oder Ergänzungsleistungsbestätigung, sonstige Bestätigungen) bis 18 Jahre von den Eltern, anschliessend von Gesuchsteller*in persönlich.
  • Kontaktangaben, unter den man den Gesuchsteller/die Gesuchstellerin erreicht oder deren Bevollmächtigte.

Vergabesitzungen finden üblicherweise in den Monaten 3/6/9 und 12 statt. Es können hierbei nur vollständige Gesuche bearbeitet werden.

In den Erfahrungsberichten finden Sie weitere hilfreiche Informationen.

In diesem PDF haben wir die o.g. Informationen für Sie zum Download aufbereitet.