Ausweise

Notfallpass für Muskelkranke

Der Notfallpass kann helfen, eine korrekte medizinische Versorgung von Muskelkranken im Notfall zu gewährleisten.

Den Notfallpass können Sie in unserem Shop bestellen. 

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Ausweis für Sprechbehinderung

Bei einigen Arten von Muskelkrankheiten ist die Sprechfähigkeit teilweise bzw. sehr stark eingeschränkt. 

Dieser Ausweis für eine Sprechbehinderung kann Muskelkranken im Alltag helfen und in unserem Shop bestellt werden.

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Parkkarte für Gehbehinderte

Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung oder Organisationen, die solche Personen transportieren, können  eine Parkkarte beantragen. Damit erhalten sie gewisse Erleichterungen für das Parkieren von Motorfahrzeugen.

Beispielhaft: Für den Kanton Zürich erhalten Sie mehr Informationen und können eine Parkkarte beantragen. Die Bewilligung ist jeweils kantonal geregelt.

SBB-Begleitkarte

Mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) reist eine Begleitperson oder ein Blindenführhund oder beide kostenlos auf den Strecken der am Halbtax beteiligten schweizerischen Transportunternehmen. 

Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung können Sie beantragen, wenn:

  • Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind, sehbehindert oder geistig behindert sind.
  • Sie eine Begleitung brauchen, um den Öffentlichen Verkehr zu nutzen.
  • Sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können.

Sie müssen sämtliche Kriterien erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der SBB.

Rentenkarte IV/AHV

Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen können hier – beispielhaft für den Kanton Zürich – einen IV-Ausweis bestellen. Dies ist eine kantonale Regelung.

Betriebsferien: Geschäftsstelle vom
1. - 11. August 2024 geschlossen

Unsere Geschäftsstelle bleibt über den Nationalfeiertag vom Donnerstag, 1. August bis Sonntag, 11. August 2024 geschlossen.  Während dieser Zeit werden keine Beratungsgespräche und auch keine E-Mail-Korrespondenz geführt.

Für medizinische Anliegen, insbesondere im Zusammenhang mit neuromuskulären Themen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit den regionalen neuromuskulären Zentren der Muskelgesellschaft: www.muskelgesellschaft.ch/regionale-neuromuskulaere-zentren/. Diese sind spezialisiert auf die Beratung und Behandlung von neuromuskulären Erkrankungen.

Ab dem Montag, 12. August 2024 ist die Geschäftsstelle der Muskelgesellschaft wieder offen und das Beratungsteam für Anliegen und persönliche Beratungen unter der neuen E-Mailadresse beratungen@muskelgesellschaft.ch für Sie da.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine sonnige Sommerzeit!